2.5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht, oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
2.6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern ausserhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
2.7. Wer vor der Veranstaltung Alkohol in einer Menge getrunken, oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Strassen unzulässig macht, hat von Kämpfen jedweder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
2.8. Die Entsorgung des Mülls erfolgt in die dafür vorgesehenen Behälter gemäss Weisung der Veranstalter, bzw. Hausreglement.
2.9. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
2.10. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstossen, oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
2.11. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
3. Haftung
3.1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen, oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters, oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
3.2. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung ist erforderlich.
4. Urheberrecht an Aufzeichnungen
4.1. Alle Rechte seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auchaa für eine gewerbliche Vermarktung.
4.2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung, oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten. Sollte ein Teilnehmer keine Aufnahmen von sich wünschen, muss er dies im Vorfeld der Spielleitung mitteilen.
4.3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
4.4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig, wobei auch hier der Wunsch eines Spielers nicht fotografiert, oder gefilmt zu werden, geachtet werden muss.
4.5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung, oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.
5. Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
5.1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
5.2. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. § 1 – egal zu welchem Zeitpunkt – wird eine Stornogebühr von 15CHF fällig. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag nach Punkt 1 zustande, entfällt die Stornogebühr.
6. Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
6.1. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag gemäss Zahlungsfrist der Veranstalter rechtzeitig und im Voraus zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst sind nur nach Absprache möglich. Sollte eine Conzahlung stattfinden, darf der Veranstalter eine Verarbeitungsgebühr von CHF 10.- verlangen.
6.2. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebetrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
6.3. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
7. Hinweis nach Datenschutzgesetz
7.1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
7.2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc).
7.3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
8. Sonstiges
8.1. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.